Informationen zur Heizkostenerstattung für private Haushalte
Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger - Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, welches seit dem 4. Mai 2023 in Schleswig-Holstein freigeschaltet ist.
Private Haushalte in Schleswig-Holstein, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem 4. Mai nun auch Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal der Kasse.Hamburg beantragt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links:
Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Online-Portal "Antrag Brennstoffhilfe"
Online-Rechner "Plattform Brennstoffhilfe"
Bitte beachten Sie: Das Amt Itzehoe-Land ist für das Antragsverfahren nicht zuständig, nutzen Sie für weitere Informationen zum Antragsverfahren die zuvor genannten Links.