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Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Damit Sie Ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten wahrnehmen können, bedarf es Transparenz bei der Datenerhebung und -nutzung. Deshalb sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Vielzahl von Informationspflichten vor.

Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen zwei Fällen: Zum einen, wenn die personenbezogenen Daten bei dem Betroffenen direkt erfasst werden (Art. 13 DSGVO) und zum anderen, wenn diese nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 14 DSGVO).

Nachfolgend finden Sie hier unter der Rubrik "Downloads" eine Vielzahl an Informationspflichten für die verschiedenen Fach- bzw. Aufgabenbereiche der Amtsverwaltung.

Downloads

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