Der Amtsdirektor
Amtsdirektor beim Amt Itzehoe-Land ist seit dem 01.07.2023 Mathias Siebenborn.
Gemäß der Amtsordnung kann in Ämtern mit eigener Verwaltung die Hauptsatzung bestimmen, dass die Verwaltung von einer hauptamtlichen Amtsdirektorin oder einem hauptamtlichen Amtsdirektor geleitet wird.
Die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor wird durch den Amtsausschuss gewählt. Die Amtszeit der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors beträgt nach näherer Regelung in der Hauptsatzung mindestens sechs und höchstens acht Jahre. Sie beginnt mit dem Amtsantritt.
Die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor hat folgende Aufgaben:
- Leitung der Amtsverwaltung
- Verantwortlich für den Geschäftsgang und die Aufgabenerledigung
- gesetzlicher Vertreter des Amtes
- Vorgesetzter der Dienstkräfte gemäß § 3 Abs. 1 LBG aus der Eigenschaft im Rahmen der Leitung der Amtsverwaltung
- Anordnung dringender Maßnahmen
- Durchführung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung
- Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretungen und ihrer Ausschüsse
- gesetzliches Mitglied (ohne Stimmrecht) im Hauptausschuss des Amtes
- Repräsentation des Amtes