Fundsachen
Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, falls ihm nicht vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat (bei Fundgegenständen im Wert bis 10,00 Euro beginnt die Frist mit dem Fund).
Der Finder ist aber noch drei Jahre nach dem Eigentumserwerb dem ursprünglichen Eigentümer zur Rückübereignung nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb der Sache, so geht dieses Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Die Eigentümer können sich telefonisch mit dem Amt Itzehoe-Land in Verbindung setzen.
Fund-Nummer | Funddatum | Fundsache | Fundort |
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01/2025 | 12.03.2025 | Schlüssel (Marke: axa) | Hofladen Hilbert, Dorfstr. 28, 25588 Mehlbek |
05/2024 | 21.12.2024 | Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln | Heiligenstedten, Blomestraße 27 |
04/2024 | 30.07.2024 | Mountainbike (silber, Hersteller: Bulls) | Winseldorf, Hauptstraße |