Sprungziele

Erfolgte Vergaben

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen über die Vergabe von Aufträgen.

Information über erteilte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO und Bauaufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist nach der Durchführung einer

  • beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder

  • einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

ab einem Auftragswert von 25.000 € Netto im Internet über den vergebenen Auftrag zu informieren. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.

Bei Bauaufträgen ist nach Zuschlagserteilung im Internet darüber zu informieren, wenn

  • bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € Netto,

  • bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € Netto

übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

  • 1