Erfolgte Vergaben
Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen über die Vergabe von Aufträgen.
Information über erteilte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO und Bauaufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:
Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist nach der Durchführung einer
• beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder
• einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
ab einem Auftragswert von 25.000 € Netto im Internet über den vergebenen Auftrag zu informieren. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.
Bei Bauaufträgen ist nach Zuschlagserteilung im Internet darüber zu informieren, wenn
• bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € Netto,
• bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € Netto
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.