Lärmaktionsplanung
In den Gemeinden Bekdorf, Bekmünde, Drage, Heiligenstedten, Hohenaspe, Kaaks, Mehlbek, Oldendorf, Ottenbüttel, Schlotfeld und Winseldorf werden die Lärmaktionspläne fortgeschrieben.
In einem Lärmaktionsplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, die das Lärmaufkommen in der jeweiligen Gemeinde verringern sollen. Alle fünf Jahre werden die Lärmaktionspläne überprüft. Grundlage hierfür ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU. Diese fordert von den Mitgliedsstaaten, die Belastung der Bevölkerung durch Lärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln. Auf Basis der Lärmkartierung werden die Lärmaktionspläne fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung der Lärmaktionspläne werden die beschlossenen Maßnahmen überprüft und wenn nötig überarbeitet.
Die Lärmaktionspläne werden auf Basis der Lärmkarten (Lärmkartierung) fortgeschrieben. Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln. Laut Umgebungslärmrichtlinie ist Umgebungslärm definiert als Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie durch Gewerbeanlagen verursacht wird. Zur Erstellung der Lärmkartierung hat das Landesamt für Umwelt Lärmberechnungen durchgeführt.
Die aktuelle Lärmkartierung können Sie im Geoportal Umgebungslärm des Landes Schleswig-Holstein unter folgendem Link:
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/ einsehen.
Für Rückfragen oder Anregungen zur Lärmaktionsplanung steht Ihnen Herr Peper (peper@amtitzheoe-land.de oder 04821 7388-44) zur Verfügung.