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Erfolgte Vergaben

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Informationen über die Vergabe von Aufträgen.

Information über erteilte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO und Bauaufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A:

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist nach der Durchführung einer 
•    beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder 
•    einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb 
ab einem Auftragswert von 25.000 € Netto im Internet über den vergebenen Auftrag zu informieren. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.

Bei Bauaufträgen ist nach Zuschlagserteilung im Internet darüber zu informieren, wenn 
•    bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € Netto, 
•    bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € Netto 
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.