Sprungziele

Digitalisierungskonzept

Das Onlinezugangsgesetz ist Treiber für viele Digitalisierungsvorhaben. Der Auftrag: Unsere Dienstleistungen müssen digital zur Verfügung stehen. Foto: Pixabay

Der digitale Wandel in allen Bereichen ist Lebenswirklichkeit: Von Arbeit, über Wohnen, Einkaufen, Freizeit bis hin zum sozialen Miteinander – alles läuft inzwischen digital. Insbesondere für Kommunalverwaltungen ist die Gestaltung des digitalen Wandels von entscheidender Bedeutung, denn der Lebensalltag der Menschen wird maßgeblich durch die eigene Kommune geprägt.

Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, welche große Bedeutung Verwaltung für den Alltag von Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen hat. Es ist deutlich geworden: Digitalisierung kann und sollte Verwaltungshandeln im Jetzt und in der Zukunft unabhängig gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglichen. Rechtzeitig die entsprechenden Weichen zu stellen ist dafür entscheidend.

Im August 2017 ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale („Serviceportale“, „Bürgerportale“) anzubieten. Für den Großteil dieser Leistungen liegt die Vollzugskompetenz (und in Teilen auch die Regelungskompetenz) bei den Kommunen. Diese hohe Zahl stellt sie nicht nur vor quantitative, sondern auch vor fachlichen Herausforderungen bei der Umsetzung des OZG.

Die vier Ämter Itzehoe-Land, Krempermarsch, Schenefeld und Wilstermarsch haben bereits im Jahr 2017 die Herausforderungen für ihre Verwaltungen erkannt und gemeinsam die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um durch eine zuverlässige und moderne IT einen erfolgreichen digitalen Wandel zu ermöglichen. Dafür wurde ein Konzept erarbeitet, in dem gemeinsame und individuelle Bedarfe der internen IT ermittelt und konsolidiert wurden. Im Ergebnis wurde der Großteil der „Technikaufgaben“ ausgelagert und damit die Konzentration auf die Kernaufgaben gesteigert. Seither verbindet die vier beteiligten Ämter ein vertraglich geregelter gemeinsamer IT-Betrieb aber auch ein gutes, partnerschaftliches Miteinander, mit dem die weitere aktive Ausgestaltung der digitalen Transformation durchgeführt wird.

Diesen Weg gehen die vier Amtsverwaltungen mit der Entwicklung eines Digitalisierungskonzeptes konsequent weiter.

Mit der Unterstützung von dataport.kommunal wurde ein Vorgehen entwickelt, um Anforderungen an die ganzheitliche digitale Transformation zu erarbeiten und konkrete Handlungsfelder und -bedarfe als Basis für eine umfassende Digitalisierung zu bestimmen. Im ersten Schritt sind daraus zentrale Handlungsempfehlung, wichtige Handlungsfelder und Ziele sowie erste Ideen für Umsetzungsmaßnahmen entstanden.

Lesen Sie auf der Website von dataport.kommunal mehr zum Thema "Vier Ämter - Ein Digitalisierungskonzept": https://www.dataport-kommunal.de/gemeinsame-erfolge/4-aemter-ein-digitalisierungskonzept/

Unter der Rubrik "Downloads" können Sie sich das Digitalisierungskonzept der Ämter herunterladen.

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