Änderung der Erstzuständigkeit im Baugenehmigungsverfahren
Durch die Neufassung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein ändert sich die Erstzuständigkeit im Baugenehmigungsverfahren.
Zum 01.09.2022 tritt die neue Fassung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Kraft. Dadurch ändert sich die Erstzuständigkeit im Baugenehmigungsverfahren. Bauanträge und Bauvoranfragen sind dann direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Steinburg einzureichen.
Anträge im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes sind davon nicht betroffen und sind weiterhin bei der Gemeinde bzw. der Amtsverwaltung einzureichen.
Postanschrift
Kreis Steinburg – Der Landrat
Bauamt - Untere Bauaufsichtsbehörde
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Besucheranschrift
Kreis Steinburg – Der Landrat
Bauamt - Untere Bauaufsichtsbehörde
Langer Peter 27a
25524 Itzehoe